Widerspruch gegen Bescheid der Künstlersozialkasse - Tipps & Ratschläge vom Fachanwalt

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Ablehnungsbescheid bzw. negativen bescheid der KSK erhalten ?

 

Leider lehnt die Künstlersozialkasse viele Kreative erst einmal ab oder stellt zu unrecht fest, dass Künstlersozialabgabe abzuführen ist. 

 

Außerdem gibt es viele weitere Konstellationen, in denen ein negativer Bescheid der KSK möglich ist. Zu unseren Leistungen rund um die Künstlersozialabgabe gibt es hier weitere Infos.

 

widerspruch gegen den ksk-bescheid

 

Ganz wichtig ist es, die Widerspruchsfrist von einem Monat einzuhalten. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens im Briefkasten oder, falls es nicht möglich ist den Zugang genau nachzuweisen, drei Tage nach dem Absenden des Schreibens durch die Künstlersozialkasse (Datum auf dem Bescheid ist i.d.R. entscheidend).

 

Ein Widerspruch muss schriftlich oder persönlich bei der Künstlersozialkasse eingelegt werden (Adresse: Gökerstraße 14, 26384 Wilhelmshaven).

 

Ein Widerspruch sollte,

  1. Bezug nehmen auf den KSK-Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wird (mit dessen Datum).
  2. das Aktenzeichen aus dem KSK-Bescheid nennen (also z. B.: „Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom ...  mit dem Aktenzeichen ... ein“).
  3. die eigenen Kontaktdaten enthalten.
  4. unbedingt, schriftlich oder persönlich und fristgerecht eingelegt werden.
  5. Der Widerspruch muss unterschrieben werden.

 

Es empfiehlt sich, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden oder zusätzlich zur KSK zu faxen. Die KSK bestätigt normalerweise den Eingang des Schreibens.

 

Es ist nicht vorgeschrieben den Widerspruch zu begründen, jedoch sollte man das unbedingt machen. Man kann eine Begründung später nachliefern.

 

Bei der Widerspruchsbegründung sind einige Dinge zu beachten:

 

den widerspruch richtig begründen

 

Eine gute Widerspruchsbegründung sollte,

  1. alle falschen Auslegungen der KSK richtigstellen.
  2. genau auf die Begründung der KSK eingehen und die Sachlage richtigstellen.
  3. auf alle Sachverhalte hinweisen, die die KSK gar nicht oder vielleicht nicht ausreichend berücksichtigt hat.
  4. Informationen liefern die man zuvor vergessen hat bzw. die sich neu ergeben haben.
  5. falsche Daten und ähnliches korrigieren.
  6. weitere Nachweise erbringen.

In manchen Fällen ist es allerdings nötig die Gerichtsurteile des Bundessozialgerichtes zur Künstlersozialkasse zu kennen, damit man der Argumentation der KSK etwas entgegensetzen kann.

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch steigen, wenn die Argumentation die richtige ist.

 

Hier helfe ich gerne. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.

Häufige gründe für ablehnung der Versicherungspflicht

 

Die Ablehnung durch die KSK, kann die verschiedensten Gründe haben. Die vom Antragsteller ausgeübte Tätigkeit wird durch die KSK häufig so interpretiert, dass es sich nicht um eine künstlerische Tätigkeit in ihrem Sinne handelt.

 

Oder die KSK sieht den Schwerpunkt des Erwerbs nicht im künstlerischen Bereich.

 

Verschiedene andere Begründungen sind auch üblich.

 

Tatsächlich kann so ein Ablehnungsbescheid häufig erfolgreich mit einem Widerspruch angegriffen werden.

 

die erfolgsaussichten des widerspruchs

 

Ob ein Widerspruch Erfolg hat, kann man natürlich nur nach Prüfung des Einzelfalls wirklich beurteilen.

 

Im Rahmen einer Erstberatung, kann der Fall detailliert geprüft und die Erfolgschancen können eingeschätzt werden.