gerichtsurteile rund um die künstlersozialkasse

ksk urteile

Hier gibt es eine Auswahl der wichtigsten Gerichtsurteile rund um die KSK. Die Urteile betreffen vor allem die Themen:

  • Wer kann Mitglied in der KSK werden?
  • Wer muss wofür Künstlersozialabgabe zahlen?
  • Wer ist Künstler oder Publizist in den Augen der Rechtsprechung zum KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz)?


Bundessozialgericht, Urteil vom 7.Juli 2005

Webdesigner sind Künstler. Für die kreative Gestaltung einer Website muss der Auftraggeber darum die Künstlersozialabgabe abführen.

 

Handelt es sich dagegen um Tätigkeiten eines Webmaster/ Admin (z.B.  Funktionalität, Aktualität, Nutzerfreundlichkeit etc.) fällt dagegen keine Künstlersozialabgabe an.

 

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Bundessozialgericht, Urteil vom 25.11.2015

Tanzunterricht (Jazztanz/Hip Hop) ist Lehre darstellender Kunst.

 

Der auf zeitgenössische Tanzstile ausgelegter Unterricht fällt unter das Künstlersozialversicherungsgesetz, wenn schwerpunktmäßig Fähigkeiten zur Präsentation von Bühnentanz und nicht sportliche Fitness im Vordergrund stehen.

 

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bundessozialgericht, Urteil vom 25.11.2010

Werbefotografie (z.B. Modefotografie) ist bildende Kunst im Sinne des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz).

 

Für Honorare die an einen Fotografen (auch dessen Personal) gezahlt werden, muss daher die Künstlersozialabgabe gezahlt werden.

 

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bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2015

Betreiber einer Musikschule müssen auf die Unterrichtsentgelte, welche an die Lehrer gehen, die Künstlersozialabgabe zahlen.

 

Dies gilt auch, wenn Räume an selbstständige Musiker vermietet werden und daneben Organisationsstrukturen einer herkömmlichen Musikschule bestehen.

 

Zu § 25 KSVG (Vermittlungsgeschäft, Gelegenheitsnachweis).

 

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bundessozialgericht, urteil vom 12.08.2010

Zahlungen an eine Gesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, GmbH) unterliegen nicht der Künstler-sozialabgabe 

 

Für solche Zahlungen muss der Unternehmer also nicht die Künstlersozialabgabe beachten!

 

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Bundessozialgericht, urteil vom 01.10.2009

Unterricht stellt "Lehre von Kunst" im Sinne der Künstlersozialkasse dar, wenn den Teilnehmern vorrangig Fähigkeiten und Fertigkeiten zur eigenständigen aktiven Ausübung künstlerischer Betätigungen vermittelt werden.

 

Wann ist Unterricht für Kinder als "Lehre von Kunst" anzusehen?

 

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Bundessozialgericht, Urteil vom 16.04.1998

Das Gehalt eines Geschäftsführers ein "Kreativ-GmbH" kann unter Umständen abgabepflichtig im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe ("KSK-Abgabe") sein.

 

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bundessozialgericht, Urteil vom 21.06.2012

Eine Modedesignerin, die ihr Geschäft mit einem Partner in Form einer GbR betreibt, ist nicht Künstlerin im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts.

 

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Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 19.05.2019

Leistungen von Moderatoren und Sprechern können auch auf "geschlossenen Veranstaltungen" der KSK-Abgabepflicht unterliegen.

 

Eine Veranstaltung kann auch dadurch öffentlich sein, dass sie dem Zweck nach zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.

 

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bundessozialgericht, Urteil vom 01.06.2022

Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Beauftragung eines Webdesigners.

 

Unter Umständen fällt, trotz Überschreitung der Geringfügigkeitsschwelle von 450,- Euro, für einen einzelnen Auftrag im Jahr keine Künstlersozialabgabe an.

 

ACHTUNG: Das Urteil ist durch die Gesetzesänderung (2023) des  § 24 Abs. 2 KSVG teilweise erledigt!!!

 

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sozialgericht hamburg, urteil vom 13.04.2023

Keine Künstlersozialabgabe auf technische Nachbearbeitung ("Postproduktion") von Fotografien trotz Beziehung zur Werbefotografie.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 28.03.2019

Es besteht unter Umständen die Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe, wenn ein Vermittler mehr als den reinen "Gelegenheitsnachweis" erbringt.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 30.09.2015

Ein Bandleader ist unter Umständen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Die Abgabe kann auf die an die als freie Mitarbeiter beschäftigten Musiker gezahlten Honorare anfallen.

 

 

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bundessozialgericht, urteil vom 02.04.2014

Auf Zahlungen an künstlerisch tätige Gesellschafter, fällt unter Umständen keine Künstlersozialabgabe an, wenn die Zahlungen aufgrund gesellschaftsrechtlichen Stellung erfolgen

 

Für die Zahlung an Costa Cordalis für die Mitwirkung bei der Sendung "Dschungelcamp" fällt Künstlersozialabgabe an.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 25.10.1995

Zum Kunstbegriff des KSVG und zur "eigenschöpferischen Leistung".

 

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bundessozialgericht, Urteil vom 07.12.2006

Zur Künstlereigenschaft einer Tango-Lehrerin ("Tango Argentino").

 

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bundessozialgericht, urteil vom 04.03.2004

Zum Kunstbegriff bei Werbefotografie (Layouter).

 

Zweckgebundenheit steht einer Wertung als künstlerische Leistung nicht entgegen.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 26.11.1998

Ein Berufsringer (Wrestler, Catcher) ist kein (Unterhaltungs-)Künstler im Sinne des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz)

 

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sozialgericht hamburg, URTEIL VOM 18.06.2020

TätowiererInnen bzw. Tattoo-Artists können unter Umständen in die KSK aufgenommen werden.

 

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bundessozialgericht 2. urteil vom 21.06.2012

Bei mehreren organisatorisch abgrenzbaren Unternehmens-bereichen, muss ein entsprechender Bescheid konkret benennen, für welchen Bereich die KSK-Abgabe anfallen soll.

 

Keine Abgabepflicht für Galerien oder Kunsthandel, wenn Bilder von Stipendiaten (ohne konkrete Verkaufsabsicht) ausgestellt werden. Etwas anderes gilt, wenn Werbung durch Flyer oder Internet gemacht wird.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 12.05.2005

Visagistin ("Make-Up-Artist") ist als Künstlerin über die Künstlersozialkasse zu versichern.

 

Es kann eine Versicherungspflicht nach dem KSVG für Make-Up-Artists bestehen, wenn sie im Bereich Mode und Werbung arbeiten.

 

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Bundessozialgericht, urteil vom 18.09.2008

 Geschäftsberichte und Firmenzeitung können als Öffentlichkeitsarbeit (= publizistische Leistung) im Sinne des KSVG gesehen werden.

 

Zur "geistigen Oberleitung" bei publizistischen und künstlerischen Leistungen.

 

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lsg niedersachsen/bremen, beschluss vom 22.12.2022

Keine Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf der Grundlage einer pauschalen Schätzung.

 

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landessozialgericht berlin-brandenburg, urteil vom 01.04.2015

Eine Tanzlehrerin, die Bollywood-Tanz und Kathak-Tanz unterrichtet, kann unter Umständen in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 29.11.2016

Selbstständige Kameraleute im Bereich Berichterstattung und Film- bzw. Videoproduktion sind Künstler bzw. Publizisten, wenn sie einen künstlerischen bzw. publizistischen Beitrag zum Gesamtwerk leisten.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 02.04.1996

Zum Begriff des Publizisten und der publizistischen Tätigkeit nach dem KSVG.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 21.07.2011

Online-Journalismus (Blog) ist eine publizistische Tätigkeit im Sinne des KSVG.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 08.10.2014

Zur Künstlersozialabgabepflicht eines gemeinnützigen Country- und Westerntanzvereins.

 

Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 44 SGB X.

 

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BUNDESSOZIALGERICHT, URTEIL VOM 28.09.2017

Veranstalter des Christopher-Street-Day ist nicht zur Künstlersozialabgabe verpflichtet.

 

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Bundessozialgericht, urteil vom 04.06.2019

Lektoren und Übersetzer wissenschaftlicher Texte können in der Künstlersozialkasse versichert werden.

 

Eine Zusammenfassung vom Urteil und das ganze Urteil lesen.

 


bundessozialgericht urteil vom 24.07.2003

In bestimmten Konstellationen kann auf das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH die KSK-Abgabe anfallen, wenn (und nur wenn) er die sogenannte geistige Oberleitung über kreative Prozesse ausübt.

 

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sozialgericht stuttgart, urteil vom 04.03.2021

Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der 100 % der Geschäftsanteile hält, ist nur dann in die Bemessung der Künstlersozialabgabe einzubeziehen, wenn das Gesamtbild der konkret von ihm ausgeübte Tätigkeit künstlerischer oder publizistischer Natur ist. 

 

Auszug aus dem Urteil lesen.

 


bundessozialgericht, urteil vom 20.07.1994

 Zur Künstlersozialabgabe bei Zahlungen eines deutschen Verwerters an ausländische Künstler.

 

Die Abgabe kann auch auf Nebenkosten wie z.B. Materialkosten anfallen.

 

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bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2020

Gewinnentnahmen eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH & Co. KG können zum Arbeitseinkommen (im Sinne der Künstlersozialversicherung) hinzugerechnet werden.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 18.09.2008

Keine Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe für deutsche Verwerter beim "doppelten Auslandsbezug" (= Leistender und Verwertung im Ausland).

 

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bundessozialgericht, Urteil vom 02.04.2014

Wird durch die KSK die Versicherungsfreiheit wegen des Unterschreitens der Mindeseinkommensgrenze festgestellt, hat dies keine Dauerwirkung.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 11.04.2002

Unter dem Begriff des Publizisten ist jeder am Kommunikationsprozess einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkende zu verstehen.

 

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bundessozialgericht, urteil vom 12.11.2003

Zur Künstlersozialabgabe bei Eigenwerbung (Werbefotografie, Katalogwerbung).

 

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bundessozialgericht, urteil vom 10.03.2011

Bei Entwürfen für Mode sowie von Gebrauchs- bzw. Industrieprodukten ist nur derjenige als Designer anzusehen, der Entwürfe zumindest hauptsächlich durch Lizenzvergaben verwertet.

 

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BUNDESSOZIALGERICHT, URTEIL VOM 28.09.2017

Profitänzer in einer Unterhaltungsshow ("Let's Dance", "Dancing on Ice") sind keine Künstler i.S.d. KSVG.

 

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