Hier gibt es eine Auswahl wichtiger Gerichtsurteile rund um die KSK.
Die Urteile betreffen vor allem die Themen:
Webdesigner sind Künstler. Für die kreative Gestaltung einer Website muss der Auftraggeber darum die Künstlersozialabgabe abführen.
Handelt es sich dagegen um Tätigkeiten eines Webmaster/ Admin (z.B. Funktionalität, Aktualität, Nutzerfreundlichkeit etc.) fällt dagegen keine Künstlersozialabgabe an.
Tanzunterricht (Jazztanz/Hip Hop) ist Lehre darstellender Kunst.
Der auf zeitgenössische Tanzstile ausgelegter Unterricht fällt unter das Künstlersozialversicherungsgesetz, wenn schwerpunktmäßig Fähigkeiten zur Präsentation von Bühnentanz und nicht sportliche Fitness im Vordergrund stehen.
Werbefotografie (z.B. Modefotografie) ist bildende Kunst im Sinne des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz).
Für Honorare die an einen Fotografen (auch dessen Personal) gezahlt werden, muss daher die Künstlersozialabgabe gezahlt werden.
Betreiber einer Musikschule müssen auf die Unterrichtsentgelte, welche an die Lehrer gehen, die Künstlersozialabgabe zahlen.
Dies gilt auch, wenn Räume an selbstständige Musiker vermietet werden und daneben Organisationsstrukturen einer herkömmlichen Musikschule bestehen.
Zahlungen an eine Gesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, GmbH) unterliegen nicht der Künstler-sozialabgabe
Für solche Zahlungen muss der Unternehmer also nicht die Künstlersozialabgabe beachten!
Unterricht stellt "Lehre von Kunst" im Sinne der Künstlersozialkasse dar, wenn den Teilnehmern vorrangig Fähigkeiten und Fertigkeiten zur eigenständigen aktiven Ausübung künstlerischer Betätigungen vermittelt werden.
Wann ist Unterricht für Kinder als "Lehre von Kunst" anzusehen?
Das Gehalt eines Geschäftsführers ein "Kreativ-GmbH" kann unter Umständen abgabepflichtig im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe ("KSK-Abgabe") sein.
Eine Modedesignerin, die ihr Geschäft mit einem Partner in Form einer GbR betreibt, ist nicht Künstlerin im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts.
Leistungen von Moderatoren und Sprechern können auch auf "geschlossenen Veranstaltungen" der KSK-Abgabepflicht unterliegen.
Eine Veranstaltung kann auch dadurch öffentlich sein, dass sie dem Zweck nach zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.
Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Beauftragung eines Webdesigners.
Unter Umständen fällt, trotz Überschreitung der Geringfügigkeitsschwelle von 450,- Euro, für einen einzelnen Auftrag im Jahr keine Künstlersozialabgabe an.
ACHTUNG: Das Urteil hat sich durch die Gesetzesänderung (2023) des § 24 Abs. 2 KSVG teilweise erledigt!!!
TätowiererInnen bzw. Tattoo-Artists können unter Umständen in die KSK aufgenommen werden.
Bei mehreren organisatorisch abgrenzbaren Unternehmens-bereichen, muss ein entsprechender Bescheid konkret benennen, für welchen Bereich die KSK-Abgabe anfallen soll.
Keine Abgabepflicht für Galerien oder Kunsthandel, wenn Bilder von Stipendiaten (ohne konkrete Verkaufsabsicht) ausgestellt werden. Etwas anderes gilt, wenn Werbung durch Flyer oder Internet gemacht wird.
Visagistin ("Make-Up-Artist") ist als Künstlerin über die Künstlersozialkasse zu versichern.
Es kann eine Versicherungspflicht nach dem KSVG für Make-Up-Artists bestehen, wenn sie im Bereich Mode und Werbung arbeiten.
Geschäftsberichte und Firmenzeitung können als Öffentlichkeitsarbeit (= publizistische Leistung) im Sinne des KSVG gesehen werden.
Zur "geistigen Oberleitung" bei publizistischen und künstlerischen Leistungen.
Lektoren und Übersetzer wissenschaftlicher Texte können in der Künstlersozialkasse versichert werden.
Eine Zusammenfassung vom Urteil und das ganze Urteil lesen.
In bestimmten Konstellationen kann auf das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH die KSK-Abgabe anfallen, wenn (und nur wenn) er die sogenannte geistige Oberleitung über kreative Prozesse ausübt.
Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der 100 % der Geschäftsanteile hält, ist nur dann in die Bemessung der Künstlersozialabgabe einzubeziehen, wenn das Gesamtbild der konkret von ihm ausgeübte Tätigkeit künstlerischer oder publizistischer Natur ist.
Zur Künstlersozialabgabe bei Zahlungen eines deutschen Verwerters an ausländische Künstler.
Die Abgabe kann auch auf Nebenkosten wie z.B. Materialkosten anfallen.