KSK Widerspruch


 

Sie haben einen Ablehnungsbescheid von der Künstlersozialkasse oder einen Bescheid zur Zahlung der Künstlersozialabgabe von KSK oder DRV erhalten? Nun stellt sich die Frage, wie man am besten vorgeht. Widerspruch oder neuer Antrag? Ich schätze den Fall ohne Kostenrisiko ein. Wir entscheiden dann gemeinsam was zu tun  ist und ob ich Ihnen im Widerspruchsverfahren helfen kann.

 

Weitere Infos zur Künstlersozialabgabe finden Sie hier.

 

In vielen Fällen kann es sich bei der Anfertigung des Widerspruches lohnen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn hat die KSK erst einmal eine Ablehnung ausgesprochen bzw. wurde eine Zahlung festgesetzt, wird der Widerspruch sehr genau geprüft.

 


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Vertretung im widerspruchsverfahren

Zunächst schätze ich Ihre Chancen im Widerspruchsverfahren ein. Falls Sie dann wollen, dass wir den Fall übernehmen, wird eine klare Vereinbarung über die Kosten geschlossen. Ratenzahlung ist möglich. In der Regel liegt unser Honorar für das gesamte Widerspruchsverfahren gegen eine Ablehnung durch die Künstlersozialkasse alles in allem bei  ca. 800 bis 1.000 Euro netto.



die erfolgsquote

Wir führen seit knapp 10 Jahren Widerspruchsverfahren für Künstler und Kreative gegen die Künstlersozialkasse durch. Unsere Quote für erfolgreiche Widersprüche liegt in den letzten 5 Jahren bei über 80%. Bei gerichtlichen Verfahren sieht es ähnlich aus.

 

Ich kläre in jedem Fall über mögliche Risiken auf und wir entscheiden gemeinsam, ob sich ein Widerspruch für Sie lohnt oder ob es noch andere Wege gibt, eine Aufnahme in die KSK zu erreichen.



unverbindlicher kontakt


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Tipps zum widerspruch in unserem blog:

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