Unsere Anwaltskanzlei hilft seit rund 10 Jahren deutschlandweit Künstlern, Kreativen, Unternehmern und Steuerberatern
bei Problemen mit der Künstlersozialkasse (KSK) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Neben der außergerichtlichen Vertretung und Beratung sind wir regelmäßig gegen die KSK und die DRV in allen gerichtlichen Instanzen tätig. Wir sind in
diesem Bereich regelmäßig an Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht beteiligt.
Außerdem vertritt unsere Kanzlei Agenturen, Künstler und Kreative im Bereich Urheberrecht und Markenrecht.
Ich war selber als Musiker lange Mitglied in der KSK und habe daher auch eine gewisse Innenansicht.
Weitere Hinweise zur telefonischen bzw. online Rechtsberatung unten auf der Seite.
Wir machen, rund um Fragen bzgl. der Künstlersozialkasse bzw. der Künstlersozialabgabe, unter Umständen eine Ersteinschätzung
die kostenfrei bleibt. Das heißt: Soweit nach kurzer Einschätzung Ihres Falls keine Beratung oder Vertretung gewünscht wird, oder eine solche nicht sinnvoll erscheint, entstehen Ihnen
keine Kosten.
Wir wollen damit sicherstellen, dass Kosten nur entstehen, wenn eine Beratung oder Vertretung tatsächlich sinnvoll ist. Weitere Infos zur Rechtsberatung:
- Eine Ersteinschätzung wird (falls nötig) in der Regel, z.B. mit einer kurzen E-Mail, aufgrund der uns vorab übersendeten Informationen stattfinden. Gerne können Sie auch zunächst
telefonisch Kontakt aufnehmen und weitere Infos oder Unterlagen dann auf vertraulichem Weg übersenden.
- Wir sind grundsätzlich an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gebunden, wonach eine anwaltliche
Beratung eine entsprechende Beratungsgebühr auslöst.
- Eine Erstberatung im Bereich der Künstlersozialkasse bzw. Künstlersozialabgabe kostet maximal 190,- Euro (zzgl.
MWSt.) und dauert in der Regel bis zu 45 Minuten. Falls nötig auch mal länger. Es geht hierbei vor allem darum mögliche Probleme zu erfassen, Fragen zu beantworten
und ggf. weitere Lösungsansätze aufzuzeigen.
- Soweit Sie eine Vertretung bzw. weitere Zusammenarbeit wünschen, ist auch Beratung im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit abgedeckt und es fallen keine extra
Beratungskosten an. In einigen Fällen lassen sich Anwaltskosten später gegenüber der KSK oder der DRV geltend machen.
- Soweit eine telefonische Erstberatung stattfindet, müssen wir Ihre Daten zur Rechnungsstellung aufnehmen. Es gilt
unsere Datenschutzerklärung
der Westermann & Scholl Rechtsanwälte.
Eine Rechtsberatung zur Künstlersozialkasse kann insbesondere dann Sinn machen, wenn:
- von Ihrem Unternehmen die Künstlersozialabgabe gefordert wird (durch KSK oder DRV).
- ein Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht (Aufnahme in die KSK) gestellt werden soll.
- das Nichtbestehen der Versicherungspflicht festgestellt wurde, also Widerspruch gegen die Ablehnung erfolgen soll.
- eine sozialversicherungsrechtliche Überprüfung der Gesellschafter einer GmbH durch die KSK oder DRV erfolgt. Hier besteht die Gefahr der Abgabepflicht auf die Zahlungen der
Gesellschaft an Ihre Gesellschafter.