Der Antrag bei der Künstlersozialkasse - Tipps vom Fachanwalt

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Drei Dinge sind beim KSK-Antrag entscheidend:

  1. Tätigkeiten die man der KSK angibt müssen selbstständige künstlerische, kunstpädagogische oder publizistische Tätigkeiten sein. Genauer gesagt sind das Musik, darstellende oder bildende Kunst (z.B. Schauspiel, Fotografie, Design) genauso zählen Schriftsteller, Journalisten oder "in anderer Weise publizistisch tätige Personen" dazu.
  2.  Es macht nichts, wenn man nebenbei auch noch etwas anderes macht. Allerdings muss der überwiegende Teil der Einnahmen aus diesen "künstlerischen" Tätigkeiten stammen.
  3. Man sollte alle Möglichkeiten ausnutzen der KSK die künstlerische Tätigkeit nachzuweisen. Hierzu zählen auch z.B. Hinweise auf Internetauftritt, Abschlusszeugnisse einer Ausbildung oder eines Studiums in dem Bereich oder Presseartikel über Dich.

 

Das Formular hierfür gibt's auf der Webseite der KSK

 

https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/anmeldung.html

 

Im Antrag wird nach der Rentenversicherungsnummer gefragt. Hat man bisher noch keine bekommt man diese über die KSK. Natürlich sollte man auch die Ausfüllhinweise der KSK beachten:

 

Download
Ausfüllhinwise zum Antrag bei der KSK
Ausfüllhinweise KSK Antrag.pdf
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deine tätigkeit muss "künstlerisch" im sinne der ksk sein

 

Bei der Tätigkeit unterscheidet die KSK verschiedene Kunstbereiche.

 

Hier sollte man sich genau überlegen was die eigene Tätigkeit alles umfasst. Man kann durchaus mehrere Punkte ankreuzen. Ein Musikproduzent der selber Albumcover macht und Bands bei Texten ihrer Musik unterstützt findet sich z.B. in den Bereichen Musik, bildende Kunst und Wort wieder.

 

Allerdings wird man bei einem späteren Punkt seine Hauttätigkeit angeben müssen. Das ist immer die mit der die Haupteinnahmen erzielt werden.

 

Die Tätigkeit muss unbedingt auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet sein.Hierzu müssen Belege her. Das können Abschlusszeugnisse eines Studiums oder einer Ausbildung in diesem Bereich sein, Zeitungsartikel über Ausstellungen, Vorführungen, Konzerte bei denen man mitgewirkt hat, Werbung über Webseite oder Social Media. Quittungen oder Kontoauszüge für Gagen, Honorare, Privatschüler, Mitgliedschaften in Berufsverbänden oder ähnliches. 

die tätigkeit muss auch selbstständig ausgeübt werden

 

Beim Nachweis der Selbstständigkeit müssen mehrere Auftraggeber angegeben werden. Ist man nur für einen einzigen Auftraggeber tätig, wird man schnell als Scheinselbstständiger angesehen. Hierauf achtet die KSK.

 

Wichtig ist, dass die künstlerische Selbstständigkeit immer der Hauptberuf sein muss. Das bedeutet: man kann noch einen Nebenjob haben (angestellt und auch nicht-künstlerisch) aber die Haupteinnahmen muss man mit der künstlerischen Selbstständigkeit verdienen.

 

Weitere Infos zu Nebentätigkeiten und KSK, gibt es hier.

 

Falls Sie Hilfe bei der Einschätzung benötigen nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.

 

hier eine übersicht über die wichtigsten dinge:

  • "Echte künstlerische/publizistische" Tätigkeit
  • Haupteinnahmen müssen mit dieser künstlerisch/publizistischen Tätigkeit erzielt werden
  • Hauptberuflich selbstständig (also eine angestellte Tätigkeit bzw. abhängige Beschäftigung nur als Nebenjob.
  • Tätigkeit auf Dauer (nicht nur z.B. Vertretung)
  • Jährliches Einkommen über 3.900,- Euro (Ausnahmen vor allem zu Beginn der Tätigkeit sind möglich)
  • Anlagen zu Antrag nicht vergessen: Kopie Personalausweis, Tätigkeitsnachweise, Bestätigung der Krankenversicherung (wenn vorhanden), Geburtsurkunde der Kinder (falls vorhanden) 
  • Den Antrag am besten per Einschreiben an die KSK schicken